Bei Hartz IV gilt auch Wohnmobil als Wohnung
Kassel (dpa) – Hartz-IV-Empfänger, die in ihrem Wohnmobil leben, bekommen die Betriebskosten für ihr Gefährt teilweise bezahlt. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) nach der Klage eines 55 Jahre alten Mannes aus Kaiserslautern am Donnerstag (17. Juni) in Kassel.