Gegen Sanktionen bei Hartz IV: Zwei Petitionen und ein Moratoriums-Aufruf

Gegen den § 31 SGB II, der vorschreibt, Hartz-IV-BezieherInnen bei Pflichtverletzungen das Existenzminimum zu kürzen und im Wiederholungsfall ganz zu streichen, gibt es zur Zeit zwei Petitionen und einen Aufruf. Es ist möglich, die beiden Petitionen und den Aufruf zu unterstützen.

1. Online-Petition Arbeitslosengeld II – Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II

Diese Petition ist beim Bundestag online freigeschaltet (bis zum 28. Oktober). Werden bis zum 6. Oktober 50.000 Unterschriften erreicht, muss der Bundestag sie öffentlich beraten.

Text und Begründung der Petition lauten wie folgt:

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, sofort die Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen.

Begründung: § 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.“

2. Unterstützerliste zur Petition Sanktionen weg. Schluss mit den Sanktionen bei Hartz IV – Ersatzlose Streichung des Sanktionsparagrafen 31 SGB II !
Vorgehensweise hier: Unterschriftenlisten ausdrucken, Unterschriften sammeln und die Listen zum Petenten senden.

3. Sanktionsmoratorium. Den Sanktionsparagrafen aussetzen!
Hier wird von einem breiten Bündnis gefordert, die Anwendung des § 31 auszusetzen.
Es ist möglich die Forderung online zu unterstützen. Auf der Website finden sich viele gute Argumente.

18.09.09 | von Robert Ulmer |

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