Miete bei Hartz IV-Empfänger wird in Zukunft an den Vermieter überwiesen

Berlin (ddp-dnb). Die Rechtspolitiker von der CDU/CSU und der Partei der FDP haben sich nach aktuellen Angaben von dem zuständigen Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach gegenüber der “Berliner Zeitung” (heutige Ausgabe) auf neue Mietrechtsänderungen verständigt. Danach sollen die verschiedenen Kündigungsfristen zwischen Mietern und Vermietern in Zukunft vereinheitlicht werden, bei ziemlich hohem Alter oder Gebrechlichkeit sogenannte Schutzfristen gelten.

Die Unterkunftskosten von sogenannten “Hartz IV”-Empfängern sollen die zuständigen Jobcenter in Zukunft an den entsprechenden Vermieter überweisen. Bei den Mietnomaden soll die Räumungsvollstreckung in Zukunft wesentlich erleichtert werden.

14. Oktober 2009


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