Keine Befreiung für Hartz IV vom Zusatzbeitrag

Berlin. Die Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen Zusatzbeiträge ihrer Krankenkassen selbst zahlen. Das Bundesarbeitsministerium wies gestern Berichte zurück, die Regierung erwäge, Hartz-IV-Empfänger von solchen Zusatzbeiträgen zu befreien. Derartige Überlegungen gebe es nicht. Sie würden 300 Millionen Euro im Jahr kosten.

Laut Bundesgesundheitsministerium müssen lediglich Sozialhilfeempfänger, Rentner, die eine Grundsicherung beziehen, und Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, einen möglichen Zusatzbeitrag nicht selbst bezahlen. Diesen übernimmt das Grundsicherungs- oder das Sozialamt.

Bezieher von Arbeitslosengeld II können den Zusatzbeitrag nur durch einen Kassenwechsel vermeiden. Die Möglichkeit schwindet nach Angaben der Kassen aber rasch, da absehbar alle diese Extra-Beiträge erheben würden. Für diesen Fall hat die Bundesregierung eine erneute Prüfung angekündigt.

Die gemeinsame Ankündigung von acht Krankenkassen, in nächster Zeit Zusatzbeiträge zu verlangen, beschäftigt derweil das Bundeskartellamt. „Wir sehen uns das sehr genau an“, sagte gestern ein Sprecher der Behörde. Dies bedeute allerdings nicht, dass das Kartellamt bereits ein formelles Verfahren eingeleitet habe, betonte er. Die Behörde erhalte laufend Beschwerden und Hinweise und gehe ihnen nach. Ob sie tatsächlich auch für Zusatzbeiträge zuständig wäre, ist aber umstritten. (SZ/ph/mit dpa)

(28. 01.2010, Sächsische Zeitung)

Download Artikel als PDF