Das Erwerbslosen Forum Deutschland stellt einen Musterwiderspruch gegen die Praxis der Argen zur Verfügung, die zur Zeit Rückfoderungsbescheide ohne Bennenung von rechtlichen Grundlagen versenden.
Das Erwerbslosen Forum weist darauf hin, dass die Behörden rechtswidrig den Betrag für den Monat Februar einbehalten wollen, bzw. verrechnen. Hintergrund dieser Verrechnung die Kindergeld Erhöhung, die im Januar nicht mit an den laufenden ALG II-Bezug angerechnet wurde. Das Kindergeld wird bei Eltern an den laufenden Hartz IV Regelsatz angerechnet. Die Bundesagentur für Arbeit räumte den Fehler bei der Berechnung ein, will aber dennoch einen riesigen Aufwand betreiben, um die Gelder wieder zurück zu verlangen.
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Sie können den Musterwiderspruch kopieren (Text makieren, Tastenkombination STR + C) und in ihr Word Dokument (STR+V) einfügen.
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Musterwiderspruch:
Absender
Anschrift Behörde
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Datum
BG-Nummer:
Rückforderung Kindergeld
Ihr Bescheid vom………………….
gegen Bescheid vom …………. (Eingang …….) lege ich Widerspruch ein
Begründung:
Gem. § 45 Abs. 2 SGB X konnte ich auf die Richtigkeit des Bescheides (Weiterbewilligungsbescheid vom…….) vertrauen. Die von Ihnen erbrachten Leistungen sind verbraucht und stehen mir wirtschaftlich nicht mehr zur Verfügung. Ihre Rückforderung ist somit unbegründet.
Ich mache darauf aufmerksam, dass mein eingelegter Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet und ein Aufrechnung oder sofortige Vollziehung rechtswidrig ist. Eine sofortige Vollziehung greift bei dieser Rückleistung nicht, da keine Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung vorliegten.
Ich gehe davon aus, dass der Erkenntnisgewinn im Rahmen der gesetzlichen Pflicht zur Überprüfung der Sach- und Rechtslage (§ 78 I 1, II SGG) a zu einer rechtmäßigen Abhilfeentscheidung führt und erwarte einen entsprechenden Bescheid innerhalb von 10 Tagen.
Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
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(gegen-hartz.de,25.01.2010)