Arbeitslose (ALG I) müssen Zusatzbeiträge bei den Krankenkassen zahlen

Empfänger von Arbeitslosengeld I  müssen künftig die von den Kran­kenkassen verlangten Zusatzbeiträge doch aus eigener Tasche zahlen. Darauf einigten sich die  Gesundheitsexperten der schwarz-gelben Koalition am Sonntag bei Verhandlungen mit.Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP). Der Minister hatte geplant, dass sowohl bei Arbeitslo­sen als auch bei Hartz-IV-Empfängern die Arbeitsagentur die Kos­ten übernimmt. Das lehnten CDU und CSU aber ab. Die Gesund­heitsexperten beschlossen zudem, dass auch die private Kran­kenversicherung (PKV) von dem geplanten Arzneimittelsparpaket profitiert. Die Preise, die der Spit­zenverband der gesetzlichen Krankenversicherung mit der Pharmaindustrie für neue Medikamente vereinbart, sollen automatisch auch für den PKV-Bereich gelten. Dass eine Preisregulierung für den gesetzlichen Bereich auf die privaten Kassen übertragen wird, ist ein Novum. Ob auch der bereits in Kraft gesetzte Zwangsrabatt für die PKV gelten kann, wird noch geprüft, tms FR., 6.9.2010)

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