Hartz IV Gesetzesentwurf gebilligt, zweimalige Hartz-IV-Erhöhung gestrichen

Der Hartz IV Regelsatz wird nach den Plänen der Bundesregierung nun doch nicht im kommenden Jahr zwei Mal angepasst. Ansich war es geplant, die Anpassung immer zum ersten Juli eines jeden Jahres stattfinden zu lassen.

Das Bundesarbeitsministerium hat die zweimalige Hartz IV-Erhöhung für das kommenden Jahr gestrichen. Werden die heute im Bundeskabinett beschlossenen „Hartz IV Reformen“ so umgesetzt, steigt der ALG II Regelsatz für Erwachsene ab dem ersten Januar 2011 um 5 Euro auf 364 Euro. Eine Erhöhung beim Regelsatz für Kinder ist nicht geplant. Da die „Anpassung“ der ALG II Regelsätze nicht mehr an die Rentenentwicklung gekoppelt ist, werden nun vorerst 70 Prozent der Preis- und 30 Prozent der im Durchschnitt berechnete Lohnanstieg für Anpassung verwendet.

An sich war es geplant, nach der „Erhöhung“ am ersten Januar, am ersten Juli 2011 ebenfalls eine Anpassung vorzunehmen. Doch das Arbeitsministerium korrigierte am Mittwoch Pläne, den Hartz IV Regelsatz zum Anfang und zur Mitte nächsten Jahres 2011 anzuheben. Der bisher übliche Termin für die jährliche Anpassung wird stattdessen generell vom ersten Juli auf den ersten Januar eines Jahres verschoben. Heute morgen wurde zudem vom Bundeskabinett der Regierung der Gesetzentwurf der Ursula von Leyen gebilligt.

Der erste Hartz IV Gesetzentwurf hatte noch für 2011 an der zusätzlichen jährlichen Anhebung zur Jahresmitte festgehalten. Nach einigen Schätzungen hätte es dann noch einmal eine Anhebung von mindestens fünf Euro gegeben. Doch die Bundesregierung ruderte schnell zurück und verschob die geplante und reguläre Anpassung der Regelsätze. (gegen-hartz.de, 20.10.2010)

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