Hannover/Oldenburg (epd). Jungen Hartz-IV-Eltern droht im kommenden Jahr der vollständige Verlust des Elterngeldes. Betroffen seien all diejenigen, die von der sogenannten Verlängerungsoption Gebrauch gemacht hatten, also der Variante “150 Euro für 24 Monate” statt “300 Euro für zwölf Monate”, teilten die Diakonie in Niedersachsen und die Landesarmutskonferenz (LAK) am Montag mit. Diese Eltern sollten sofort die Verlängerungsoption widerrufen und die ausstehende Summe auch rückwirkend für dieses Jahr beantragen.
Mit dem neuen Haushaltsgesetz des Bundes werde das Elterngeld ab dem kommenden Jahr auf die Hartz-IV-Bezüge angerechnet und damit faktisch gestrichen, kritisierten Diakonie und LAK übereinstimmend. Seit Anfang 2007 können Väter und Mütter Elterngeld beantragen. Mit der Lohnersatzleistung will die Bundesregierung Eltern nach der Geburt eines Kindes unterstützen und Einkommensverluste ausgleichen. Hartz-IV-Empfänger konnten bisher ein Jahr lang 300 Euro im Monat oder über zwei Jahre 150 Euro pro Monat bekommen.
Wer jetzt noch die Verlängerungsoption widerrufe, könne die Restsumme rückwirkend als Einmalzahlung erhalten, sagte der Oldenburger Diakoniesprecher Frerk Hinrichs. Die zuständigen Bundesministerien hätten vereinbart, dass keine Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II erfolgt, wenn die Nachzahlung noch in diesem Jahr beantragt wird.
Hinrichs zufolge ist allerdings unsicher, ob die Erstattung auch dann anrechnungsfrei bleibt, wenn die Behörden das Elterngeld erst im kommenden Jahr auszahlen. Die Auskünfte in den Behörden widersprächen sich derzeit sogar hausintern. (epd, 29.11.10)