Trotz Zusage kein Geld aus Bildungspaket

Halle (Saale)/MZ. Zu früh gefreut! Nach etlichen Querelen hatte Arbeitslosengeld II-Empfänger Peter Jahn Mitte April vom Job-Center die Zusage erhalten, dass die Kosten von 154 Euro für die Klassenfahrt seiner 13-jährigen Tochter Christin übernommen werden. Sprecher Ronald Weber hatte auf Anfrage der MZ beteuert: “Das erhält Herr Jahn in den nächsten Tagen auch schriftlich.” Schriftliches hält Jahn mittlerweile tatsächlich in der Hand – doch Geld hat er noch immer nicht. Dahinter steckt ein generelles Problem. Denn das Geld bekommen nur noch die Anbieter, im Fall der Klassenfahrt also das Herder-Gymnasium. Doch das hat – wie viele andere hallesche Schulen – kein Konto.

Das Jobcenter steht nach wie vor zur Kostenübernahme, ist aber – im Gegensatz zu den vergangenen Jahren – nicht bereit, Jahn das Geld auf dessen Konto zu überweisen. Nach Webers Worten hängt die veränderte Verfahrensweise mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Bildungspaket zusammen. “Es ist gesetzlich geregelt, dass Gelder aus dem Bildungspaket, zum Beispiel für das Schulessen oder eben die Teilnahme an Klassenfahrten an den Anbieter zu überweisen sind.” Jahn dagegen fragt sich, wie das gehen soll, wenn die Schule selbst kein Konto hat.

Die Klassenlehrerin sei nicht bereit, ihr Privatkonto anzugeben und der Förderverein der Schule besitzt zwar ein Konto, hat aber mit Klassenfahrten nichts zu tun.

Er selbst, so Jahn, könne die Summe nicht aufbringen und sie sich auch nicht leihen. “Außerdem sehe ich nicht ein, weshalb ich mich privat verschulden soll, wo das Jobcenter doch zur Übernahme der Kosten verpflichtet ist.” Es will ihm einfach nicht in den Kopf, weshalb das Geld nicht, wie bisher, auf sein eigenes Konto überwiesen wird. Von der Schule erhielte er dann eine Quittung über die Zahlung, die er als Beleg an das Jobcenter weiterreichen würde.

Dem Jobcenter bleibt hingegen laut Weber gar nichts anderes übrig, als sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Dennoch räumt er ein, dass gerade bei Klassenfahrten die Überweisung der Kosten “an den Anbieter” nicht einfach sei. “Über kurz oder lang müssen sich wahrscheinlich alle Schulen ein Konto zulegen.” Im konkreten Fall drängt aber die Zeit: Die Fahrt ist in der letzten Schulwoche. Der Zeitpunkt für die Zahlung sei ohnehin längst überschritten, sagt Jahn. Er habe aber von der Schule die Zusage, dass seine Tochter auch mitfahren könne, wenn das Geld später gezahlt würde. Das Jobcenter sieht nur einen Weg: “Jetzt, Anfang Mai, hat Herr Jahn ja seine Bezüge erhalten, die für den ganzen Monat reichen müssen. Er könnte davon die Klassenfahrt bezahlen, die Quittung bei uns einreichen und erhielte dann noch in diesem Monat die Kosten erstattet.”

Auf Nachfrage der MZ hat sich nun Halles Bildungsdezernent Tobias Kogge eingeschaltet. Er kenne das Problem, das durch die Neuregelung entstanden sei. “Manche Schulen haben ein Konto, andere nicht.” Deshalb habe man auf einem Treffen mit sämtlichen halleschen Schulleitern abgesprochen, dass sich in Fällen wie dem von Herrn Jahn die Schule bei der Stadt als Schulträger melden soll. “Dann kann die Stadt mit ihrem Konto einspringen.” Genau dies soll nun im Fall Jahn auch passieren. “Dieser konkrete Fall mit der Klassenfahrt wird gelöst”, verspricht Kogge.

Doch ist dadurch das Grundproblem nicht vom Tisch. Generell wäre es laut Kogge am einfachsten, wenn alle Schulen ein eigenes Konto einrichten würden. Doch könne die Stadt das nicht anweisen, dafür sei das Land zuständig. “Wir werden uns aber dafür einsetzen, dass wir die Zahlungen aus dem Bildungspaket in Notfällen auch künftig wenigstens über das städtische Konto abwickeln können.” (VON MARTINA SPRINGER UND FRANK CZERWONN, 08.05.11, mz-web.de)

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