Jobcenter sollen Klagekosten mittragen

Am Mittwoch berieten die Justizminister der Länder über Maßnahmen, die ein Eindämmen der Hartz IV-Klagen an den Sozialgerichten ermöglichen sollen. Auf Antrag des Landes Berlin sollen Jobcenter zukünftig an den Kosten der Prozesse beteiligt werden. Immerhin sind rund 50 Prozent der Klagen der Betroffenen berechtigt.

Klageflut erreichte im letzten Jahr bisherigen Höhepunkt
Allein im vergangenen Jahr wurden rund 180.000 neue Klagen (Rekord der Klagewelle)aufgrund der Hartz-IV Gesetze bei den Sozialgerichten eingereicht. Im Vergleich zu den Vorjahren spiegeln die Klageeinreichungen einen erneuten Höchststand wieder. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass die Klageflut nicht abebben sondern sich sogar weiter verstärken werde. Nicht zuletzt die beschlossenen Hartz-IV-Reformen der schwarz-gelben Bundesregierung werden nach Ansicht zahlreicher Sozialrechtsexperten die Klagewelle an den Sozialgerichten weiter verschärfen. Die meisten Bundesländer mussten ihre Gerichte mit neuen Richtern aufstocken, weil ansonsten der Gerichtsalltag nicht mehr zu bewältigen wäre. Von diesen Zuständen haben die Justizminister der Länder offenbar genug.

Am Mittwoch plädierten die Länderminister für weitere Schritte zur Eindämmung der Klagen an den Sozialgerichten. Bei der Justizministerkonferenz in Halle schlossen sich einstimmig allen Minister dem Antrag des Landes Berlin an, wie die Justizverwaltung Berlin mitteilte. Wie ein Behördensprecher mitteilte, solle nun eine Arbeitsgruppe (AG) gebildet werden, die den Gesetzesvorschlag ausarbeitet. An der AG nehmen insgesamt acht Bundesländer teil. Darunter sind Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland- Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Jobcenter sollen grundsätzlich an Gerichtskosten beteiligt werden
Nach Meinung der Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) ist die Grenze der Belastbarkeit längst erreicht. Ein Vorschlag von der Aue ist, die Jobcenter zukünftig an den Gerichtskosten zu beteiligen. Die Behörden sollen mit dieser Methode dazu gebracht, bereits im Vorfeld einzulenken und Klagen zu vermeiden. „Denn die Hälfte aller Hartz IV Klagen ist zu mindestens teilweise berechtigt“, sagte von der Aue. Es sei nicht einzusehen, warum ausgerechnet die Jobcenter von einer solchen Gebühr befreit blieben. Schließlich müssten auch die gesetzlichen Rentenversicherungen oder Krankenkassen im Streitfall für jedes Verfahren bei den Sozialgerichten einen Pauschalbetrag entrichten. Die Jobcenter als Behörde verursachen am meisten Klagen, daher sei es nicht gerechtfertigt, dass sie von einer solchen Abgabe verschont blieben. Bedauernswert bleibe, dass „die Vorschläge der Justizministerkonferenz vom Herbst 2010 zur Vermeidung von Hartz-IV-Streitigkeiten bislang nur in geringem Umfang vom Bund umgesetzt worden sind“. Weder die komplizierte Anrechnung von Einkommen auf Hartz-IV Regelleistungen, noch die fehlerhaften Sanktionsregelungen wurden ausreichend reformiert. (sb, 18.05.2011, gegen-hartz.de )

 

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