„Mietpauschalen sind grundfalsch“

Professor Butterwegge, Sie warnen davor, Hartz-IV-Empfängern eine Pauschale für die Wohnung zu zahlen. Warum?

Eine solche Pauschale würde in aller Regel so bemessen, dass sie bei vielen nicht ausreicht, die Miete für eine angemessene Wohnung zu bezahlen.

Warum das?

Kommunen könnten die Pauschale möglichst niedrig ansetzen, um den eigenen Etat zu schonen. Eine solche Form der Kostensenkung wirkt sehr verlockend, zumal die Kämmerer vielerorts die Sozialpolitik bestimmen. Gerade dort, wo die Mieten hoch sind, kann man durch niedrige Pauschalen als Kommune viel Geld sparen.

Was würde passieren?

Entweder, die Betroffenen sparen sich die Differenz zur tatsächlichen Miethöhe vom Mund, also von ihrem Regelbedarf ab…

Viel Spielraum ist da ja nicht.

… oder sie ziehen in eine billigere Wohnung. Wenn das massenhaft geschieht, entstehen Armengettos. Das droht besonders in Ballungsgebieten, etwa den Großstädten im Rhein-Main-Gebiet, wo viele Transferleistungsbezieher leben.

Eine Drei-Zimmer-Stilaltbauwohnung im vornehmen Frankfurter Westend konnte ein Langzeitarbeitsloser auch bisher nicht finanzieren und musste ausziehen.

Das stimmt, aber es musste immer sein Einzelfall betrachtet werden, bevor man ihn zum Umzug zwingen konnte. Meistens sind es ja eher einfache und nicht gerade riesige Wohnungen, um die es geht.

Ziehen dann alle aufs Land?

Wohl kaum. Denn dort würden ja entsprechend niedrigere Pauschalen gezahlt. Überhaupt kann man seine Wohnung nicht wechseln wie seine Hemden. Deshalb ist es grundfalsch, die Miete zu pauschalieren, wie das beim Lebensunterhalt geschieht. Ein bestimmtes Nahrungsmittel kann man teuer oder preiswerter erwerben, notfalls auch mal darauf eine Zeitlang verzichten. Mit einer Wohnung ist hingegen ein soziales Umfeld für die ganze Familie verbunden, das man beim Umzug nicht mitnehmen kann.

Woran soll sich die Pauschale bemessen?

Bisher fehlt es völlig an Kriterien dafür. Weder das Bundes- noch das geplante Landesgesetz machen entsprechende Vorgaben.

Dann bezahlt jede Kommune, was sie will? Frankfurt 380 Euro, Kronberg 320 und Offenbach 290 Euro?

Die Kommunen können entweder eine Höchstgrenze definieren, bis zu der sie Miete und Heizkosten zahlen. Oder sie können eine für alle Hartz-IV-Bezieher gleiche Pauschale festlegen. Die wäre vermutlich noch niedriger, damit nicht jene Geld zur freien Verfügung erhalten, deren Miete extrem günstig ist.

Aber Kommunen könnten selbst entscheiden, ob sie die Pauschale zahlen oder bei der bisherigen Einzelfallpraxis bleiben.

Das ist eine bloße Scheinwahlfreiheit.

Warum?

Weil ein landesweiter Unterbietungswettlauf zwischen den Kommunen droht, dem sich kaum eine wird entziehen können, will sie nicht zuletzt Leistungsempfänger der Nachbarorte anziehen.

Die Menschen würden vertrieben?

Ja, ich sehe die Gefahr eines Verdrängungswettlaufs, bei dem die Würde der Armen wieder einmal unter die Räder geriete. In den USA, aber auch in Frankreich und anderen Ländern gibt es Armenghettos längst. Dort ist die soziale Entmischung der Wohngebiete bereits weit fortgeschritten. Bei uns fehlt eine sozialräumliche Segregation größeren Ausmaßes noch, und das ist auch gut so. Denn wenn sich Elendsquartiere hier und Reichenviertel dort bilden, haben die Armen noch weniger Chancen, ihrem Schicksal zu entkommen. Das gilt auch für ihre Kinder, die in Schulen und Kindergärten gehen, die nur der Nachwuchs von Armen besucht mit allen Problemen, die das bringt.

Warum will die schwarz-gelbe Landesregierung die Pauschale einführen?

CDU und FDP hoffen wahrscheinlich, jene Klagewelle eindämmen zu können, die es wegen der Einzelfallbetrachtung gibt. Künftig würde in einer Kommune nur einmal geklagt, und dann gilt die Pauschale eben für alle gleichermaßen. Außerdem ist der Gesetzentwurf ein Versuch, das Existenzminimum durch die Hintertür abzusenken.

Sehen Sie überhaupt noch eine Chance, die Einführung dieser Pauschale in Hessen zu verhindern?

Nur wenn es deutlichen Widerspruch und außerparlamentarischen Protest gibt. Vermutlich ist nicht allen Politikern bewusst, welche Folgen das hat, was man da beschließen will. Vielleicht denkt der eine oder andere ja noch einmal darüber nach.

Zur Person

Christoph Butterwegge ist Armutsforscher und Politologe an der Universität Köln. Er hat den Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung für die Übernahme der Wohn- und Heizkosten von Hartz-IV-Empfängern begutachtet.

Kreisfreie Städte und Landkreise sollen künftig eine Pauschale für die Erstattung der Wohn- und heizkosten festlegen können. So sieht es der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen CDU und FDP zum Regierungsentwurf des hessischen Offensiv-Gesetzes vor. Entwurf und Änderungsantrag sollen am Donnerstag in der Sitzung des Sozialausschusses des Landtags beraten werden.

Grundlage ist die Neufestsetzung des Regelbedarfs für Hartz-IV-Empfänger, die der Bundestag im März beschlossen. Seit 1. April können die Bundesländer Kreise und kreisfreie Städte ermächtigen oder verpflichten, die „angemessenen Kosten“ für Unterkunft und Heizung per Satzung auf ihrem Gebiet festzulegen.

Das Buch „Armut in einem reichen Land“ von Professor Christoph Butterwegge ist im Frankfurter Campus Verlag erschienen. (pgh)

(Interview: Peter Hanack, FR, 25.05.2011)

Download Artikel als PDF