Regierung erwartet Hartz-IV-Anhebung um 10 Euro

Der Hartz-IV-Regelsatz könnte im kommenden Jahr deutlich stärker steigen als um die bisher eingeplanten 3 Euro. Im neuen Existenzminimum-Bericht rechnet die Bundesregierung in einer Schätzung mit einem Aufschlag von 10 Euro zum 1. Januar 2012.

Die Bundesregierung stellt sich darauf ein, dass der Hartz-IV-Regelsatz von derzeit 364 Euro im kommenden Jahr deutlich stärker steigen könnte als um die bisher eingeplanten 3 Euro. Im neuen Existenzminimum-Bericht rechnet die Bundesregierung in einer Schätzung mit einem Aufschlag von 10 Euro zum 1. Januar 2012. Diese Erhöhung trüge der Erhöhung der Löhne und Preise im zweiten Halbjahr 2010 und im ersten Halbjahr 2011 Rechnung. Außerdem könnten auch die Miet- und Heizkostenzuschüsse etwas steigen.

Das Bundesarbeitsministerium wies aber die Vermutung zurück, eine Erhöhung um 10 Euro stehe heute schon fest. „Das ist eine erste grobe Rechnung mit vielen Unbekannten“, sagte ein Sprecher von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) dieser Zeitung am Freitag in Berlin. Die Zahlen für das erste Halbjahr 2011 werde es erst im Herbst geben. Erst dann könne man einen genauen Betrag nennen. Es sei aber angesichts von Inflation und Lohnplus nicht ausgeschlossen, dass der Hartz-IV-Satz 2012 für die rund 4,7 Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II um mehr als 3 Euro steigen werde. Einschließlich der Kinder gibt es in Deutschland derzeit rund 6,5 Millionen Hartz-IV-Empfänger.

Der alle zwei Jahre erscheinende Existenzminimum-Bericht des Bundesfinanzministeriums dient der Bundesregierung in erster Linie als Orientierung in der Steuerpolitik. Nach dem neuen Bericht können die steuerlichen Grundfreibeträge für Erwachsene und Kinder unverändert bleiben, selbst wenn es zu einer Erhöhung des Hartz-IV-Regelsatzes um 10 Euro kommen sollte. In der Regel wird diese Schätzung hoch angesetzt.

Anpassung richtet sich erst seit kurzem nach Löhnen und Preisen

Mit der bereits angekündigten Erhöhung um 3 Euro wird die Lohn- und Preisentwicklung im ersten Halbjahr 2010 abgegolten. Dies war im Hartz-IV-Vermittlungsverfahren von Bund und Ländern im Winter so vereinbart worden. Die Anpassung richtet sich erst seit kurzem nach Löhnen und Preisen.

Bis zum vergangenen Jahr waren die Hartz-IV-Regelsätze jeweils im Juli wie die Altersrenten gestiegen. Diesen Anpassungsmechanismus hatte jedoch das Bundesverfassungsgericht in seinem Hartz-IV-Urteil vom Februar vergangenen Jahres mit dem Argument verworfen, die Rentner müssten vor allem aus demographischen Gründen eine Dämpfung des Rentenanstiegs hinnehmen, der sich auf die Anpassung des Existenzminimums nicht übertragen lasse. Voraussichtlich von 2013 soll sich die Anpassung der Regelsätze an einer jährlichen „kleinen Verbrauchsstichprobe“ orientieren. In der Übergangszeit wendet das Ministerium eine Formel an, in der zu 70 Prozent die Inflation und zu 30 Prozent die Entwicklung der Einkommen berücksichtigt werden. (F.A.Z., 03. 06 2011)

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