Hartz-IV-Empfänger könnten beim Betreuungsgeld leer ausgehen

Viele Vertreter der schwarz-gelben Koalition wollen, dass das Erziehungsgeld auf die Grundsicherung angerechnet wird. Experten zweifeln, dass dies verfassungsgemäß ist.

In jedem zehnten Hartz-IV-Haushalt in Deutschland leben Kinder unter drei Jahren – zuletzt waren es knapp 340.000 Familien. Sie alle sollen womöglich nicht vom neuen Betreuungsgeld profitieren, auf das die Koalition sich verständigt hat. Was am Ende im Gesetz von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) stehen wird, ist derzeit noch offen. Doch schon jetzt sprechen sich führende Koalitionspolitiker wie FDP-Generalsekretär Christian Lindner in der “Bild”-Zeitung dafür aus, das Betreuungsgeld mit den Hartz-IV-Bezügen zu verrechnen – so wie es inzwischen auch beim Elterngeld Praxis ist.

Union und FDP hatten nach monatelangem Streit am Sonntag beschlossen, im Wahljahr 2013 ein Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro pro Kind im Monat einzuführen. Ab 2014 soll der Betrag auf 150 Euro steigen. Doch welche Voraussetzungen Eltern erfüllen müssen, um die neue Leistung für ihre zwei- oder dreijährigen Kinder zu bekommen, ist noch völlig unklar. Ursprünglich wollte die CSU die Familien belohnen, die ihr Kind zu Hause betreuen und nicht in eine staatlich geförderte Kita geben. Doch Familienministerin Schröder möchte das Betreuungsgeld auch Eltern zukommen lassen, die Teilzeit arbeiten. Und die bayerische Sozialministerin Christina Haderthauer will das Geld auch zahlen, wenn ein Kind von einer Tagesmutter betreut wird.

Dass Hartz-IV-Bezieher künftig das Betreuungsgeld erhalten werden, gilt in Koalitionskreisen als eher unwahrscheinlich. Schwarz-Gelb hatte Anfang 2011 bereits das Elterngeld für Langzeitarbeitslose gestrichen. Bis dahin konnten Hartz-IV-Bezieher für bis zu 14 Monate den Sockelbetrag von 300 Euro beziehen. Doch seit Januar dieses Jahres wird das Elterngeld voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Wer also vor der Geburt des Kindes ausschließlich von Leistungen aus Hartz IV gelebt hat, erhält die Unterstützung nun nicht mehr. Begründet wurde dies von der Bundesregierung unter anderem damit, dass es sich beim Elterngeld um eine Lohnersatzleistung handele, die nur diejenigen erhalten sollen, die vorübergehend für die Kinderbetreuung aus ihrem Job aussteigen.

Eine Regelung, die nach Ansicht der Sozialrechtlerin Anne Lenze mit “erheblichen verfassungsgerichtlichen Risiken” verbunden ist. Die Ungleichbehandlung von Elternteilen im Sozialleistungsbezug mit anderen Elternteilen sei sachlich nicht zu rechtfertigen, argumentiert die Professorin an der Hochschule Darmstadt. Hausfrauen oder Hausmänner, die finanziell von ihrem Ehepartner unterstützt wurden, erhalten den Basisbetrag von 300 Euro im Monat nämlich weiter. Dies wird auch mit dem Argument gerechtfertigt, dass der Staat Familien einen “Schonraum” bieten wolle, um ohne größere finanzielle Nöte in das Familienleben hineinzufinden. Doch ein solcher Schonraum, so Lenze, sei in Familien mit beengten ökonomischen Verhältnissen deutlich notwendiger als in reichen Familien. Die Forderungen aus der Koalition, Hartz-IV-Familien von einem künftigen Betreuungsgeld auszuschließen, findet die Hochschulprofessorin daher ebenfalls problematisch. Aber auch in Teilen der Koalition regt sich Widerstand dagegen. So verlangte der familienpolitische Sprecher der CSU, Norbert Geis, in der “Bild-Zeitung”: “Wer sein Kind nicht in die Kita gibt, bekommt Betreuungsgeld – ohne Anrechnung.” (zeit-online, 10.11.2011)

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