Frankfurter Bürger mit geringen Einkommen oder Arbeitslosengeld II
können den Frankfurt Pass beantragen. (Stand 2015)
Leistungen und Voraussetzungen, z.B.
- Ein geringerer Eintrittspreis in den städtischen Hallen- und Freibädern sowie Zoo und Palmengarten.
- Ermäßigte Monatskarten für Erwachsene und Jugendliche
Die Einkommensgrenzen betragen bei
1-Personenhaushalten 912,00 EUR netto
2-Personenhaushalten 1.181,00 EUR netto
3-Personenhaushalten 1.449,00 EUR netto
4-Personenhaushalten 1.718,00 EUR netto
5-Personenhaushalten 1.987,00 EUR netto
Die Sachbearbeitung erfolgt in den Sozialrathäusern und Besonderen Diensten des Jugend- und Sozialamtes Frankfurt am Main. Zuständig ist immer das Sozialrathaus, in dessen Einzugsbereich Sie ihren Wohnsitz haben oder die Dienststelle, von der Sie Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII erhalten. Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II. wenden sich ebenfalls an ihr örtliches Sozialrathaus.
Weitere Informationen finden Sie hier.