Weihnachtsgeld auf Pfändungskonto schützen
Düsseldorf (dpa/tmn) – Inhaber des neuen P-Kontos müssen eingehendes Weihnachtsgeld mit einem eigenen Antrag vor der Pfändung schützen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.
Düsseldorf (dpa/tmn) – Inhaber des neuen P-Kontos müssen eingehendes Weihnachtsgeld mit einem eigenen Antrag vor der Pfändung schützen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.