Arbeitslosengeld II nicht pfändbar
Karlsruhe (jur). Haben Hartz-IV-Empfänger Schulden, dürfen die Gläubiger beim Jobcenter nicht das Arbeitslosengeld II teilweise pfänden lassen. Dem Schuldner müsse so viel zum Leben verbleiben, dass sein Existenzminimum erhalten bleibt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 16. November 2011, veröffentlichten Beschluss (Az.: VII ZB 7/11). Dies gelte selbst dann, wenn die …