Jobcenter muss private Krankenversicherung für ALG II-Bezieher voll zahlen

Bislang hatten die zuständigen Träger die Beiträge «gedeckelt» Stuttgart (ddp). Der Sozialhilfeträger muss für Empfänger von «Hartz IV» auch die vollen Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg nach eigenen Angaben vom Donnerstag in zwei Eilverfahren entschieden.