Zuwanderer erhält Hartz IV

Kassel -Arbeitslose Zuwanderer aus bestimmten europäischen Staaten können unbefristet Hartz IV erhalten, auch wenn sie vorher nicht in Deutschland gearbeitet haben. Das entschied am Dienstag das Bundessozialgericht in Kassel mit Verweis auf das sogenannte Europäische Fürsorgeabkommen aus dem Jahr 1953. Die Richter folgten mit der Entscheidung (Az.: B 14 AS 23/10 R) einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin und wiesen die Revision des Jobcenters Berlin Mitte ab. Continue reading ‘Zuwanderer erhält Hartz IV’ »