Kosten für Klassenfahrt können nachträglich geltend gemacht werden

Die Regelungen für die Übernahme der Kosten von Hartz-IV-Empfängern beschäftigen immer wieder deutsche Sozialgerichte. So auch im vorliegenden Fall. Gegen ablehnende Bescheide der ARGE wegen einer Klassenfahrt hatte ein Hartz-IV-Empfänger geklagt und scheiterte damit vor dem Sozialgericht Stuttgart (AZ: S 9 AS 9505/06) und dem Landessozialgericht Baden-Württemberg (AZ: L 2 AS 6052/07 vom 26.11.2008).

Die Richter stellten sich hinter die Ansicht der ARGE, wonach eine Übernahme der Kosten im vorliegenden Fall nicht möglich wäre. Der Grund: Der Kläger hatte den Bedarf für die mehrtägige Klassenfahrt sowie den Besuch eines Musicals erst nachträglich angemeldet. Nach Ansicht der ARGE hätten die Anträge vor Antritt der Klassenfahrt gestellt werden müssen.

Bundessozialgericht hebt Entscheidungen teilweise auf Continue reading ‘Kosten für Klassenfahrt können nachträglich geltend gemacht werden’ »