Ab 01.07.2011 – höherer Freibetrag beim P-Konto

Vor genau einem Jahr ging das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto an den
Start. Im Laufe der ersten zwölf Monate wurde das Girokonto mit Pfändungsschutz
zwar sehr gut angenommen, weist aus Sicht von Verbraucherschützern aber noch
einige Schwächen auf. Zum einen besteht nach wie vor kein Anrecht darauf, dass
Banken ein Konto neu eröffnen und dann als P-Konto führen. Die Unternehmen sind
lediglich dazu verpflichtet, ein bestehendes Girokonto in ein
Pfändungsschutzkonto zu wandeln. Continue reading ‘Ab 01.07.2011 – höherer Freibetrag beim P-Konto’ »