Ab 01.07.2011 – höherer Freibetrag beim P-Konto

Vor genau einem Jahr ging das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto an den
Start. Im Laufe der ersten zwölf Monate wurde das Girokonto mit Pfändungsschutz
zwar sehr gut angenommen, weist aus Sicht von Verbraucherschützern aber noch
einige Schwächen auf. Zum einen besteht nach wie vor kein Anrecht darauf, dass
Banken ein Konto neu eröffnen und dann als P-Konto führen. Die Unternehmen sind
lediglich dazu verpflichtet, ein bestehendes Girokonto in ein
Pfändungsschutzkonto zu wandeln.

Zum anderen gibt es Probleme, wenn das Geld am Monatsende für den folgenden
Monat gutgeschrieben wird. Sollte der Freibetrag am Buchungstag bereits
aufgebraucht sein, kann das neue Guthaben gepfändet werden. Diese
„Monatsanfangsproblematik“ hat die Bundesregierung bereits in Angriff genommen
und die entsprechenden Schritte eingeleitet. Leistungen, die für einen Monat
gezahlt werden, müssen in dem entsprechenden Monat auch verfügbar sein. Bis
diese Änderung greift, dauert es allerdings noch ein wenig, wenngleich
Bundestag und Bundesrat bereits zugestimmt haben.

Eine Neuerung gilt schon jetzt: der höhere Freibetrag für das
Pfändungsschutzkonto. Bislang durften Schuldner über 985,15 Euro
monatlich verfügen. Dieser Sockelbetrag wurde zu heute (1. Juli) angehoben.
Jetzt sind es 1.028,89 Euro. Banken, bei denen ein P-Konto geführt wird, müssen
ab sofort diesen Betrag berücksichtigen – anderenfalls haben Schuldner das
Recht, das Geld zurückzuverlangen. (1.07.2011, Konto-Anbieter.de)

 

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