Jobcenter verantwortlich für rechtswidrige Ein-Euro-Jobs
Kassel — Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bei einer öffentlichen Verhandlung am “Tag der offenen Tür” entschieden.