Jobcenter verantwortlich für rechtswidrige Ein-Euro-Jobs

Kassel — Jobcenter sind dafür verantwortlich, wenn sie Hartz-IV-Empfängern einen rechtswidrigen Ein-Euro-Job anweisen. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel bei einer öffentlichen Verhandlung am „Tag der offenen Tür“ entschieden.

Demnach müssen Jobcenter Arbeitslosen den üblichen Tariflohn zahlen, wenn es sich bei dem vermittelten Job nicht wie vom Gesetz verlangt, um „zusätzliche“ Arbeit handelt, sondern der Job eine reguläre Beschäftigung verdrängt. So war es womöglich auch im konkreten Fall: Das Karlsruher Jobcenter hatte eine Arbeitslose an ein Pflegeheim vermittelt, wo sie als Putzfrau eingesetzt wurde.

Das BSG verpflichtete die Jobcenter überdies, in ihren Zuweisungsschreiben an Arbeitslose die „konkret auszuübende Tätigkeit“ im Ein-Euro-Job genau zu benennen, da „allein das Jobcenter“ für die Eingliederung der Betroffenen in den Arbeitsmarkt „verantwortlich bleibt“. Damit müssen Jobcenter „nun sehr viel genauer auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben achten und prüfen, für welche Tätigkeiten sie Ein-Euro-Jobs veranlassen“, sagte ein Mitarbeiter des Gerichts mit Blick auf die Konsequenzen der Entscheidung.

In Ein-Euro-Jobs können Empfänger von Hartz IV, das korrekt „Arbeitslosengeld II“ heißt, vermittelt werden. Die Maßnahme dient zur Wiedereingliederung von Arbeitslosen. Sie ist aber seit ihrer Einführung im Jahr 2005 umstritten, weil in der Praxis gesetzliche Vorgaben oftmals umgangen werden und Einrichtungen die Jobber auf regulären Stellen einsetzen, um Kosten zu sparen.(27.08. 2011, AFP).

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