Jobcenter muss Hartz-IV-Empfängern nach Abspecken neue Kleidung zahlen

HAMBURG (mwo). Nehmen Hartz-IV-Empfänger innerhalb kurzer Zeit sehr stark ab, können sie vom Jobcenter Geld für neue Kleidung verlangen. Denn wenn nach einer „erheblichen Gewichtsveränderung“ die bisherige Kleidung nicht mehr passt, muss das Jobcenter eine neue „Erstausstattung“ bezahlen, wie das Landessozialgericht (LSG) Hamburg in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschied.