Keine Pflicht zur Billig-Beerdigung
(AP) Arbeitslose Angehörige müssen nicht die billigste Beerdigung wählen Arbeitslose müssen sich nicht mit einer Standard-Beerdigung zufriedengeben: Die Sozialhilfeträger dürfen die Übernahme von Bestattungskosten für die Angehörigen von Hartz-IV-Empfängern nicht pauschal begrenzen.