Keine Bedarfsgemeinschaft – Jobcenter zahlt Summe nach
“Hier ist tatsächlich ein großer Fehler begangen worden. Ein Mitarbeiter unseres Jobcenters hat die Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB II) nicht genügend berücksichtigt” – das erklärte die Chefin des Jobcenters Tempelhof-Schöneberg, Ingrid Wagener, dem Leseranwalt. Was war geschehen?