Amt darf Hartz-IV-Empfänger zu Praktikum zwingen
Das Bundessozialgericht schränkt die Rechte von Hartz-IV-Empfängern ein. Demnach dürfen die Behörden Arbeitslose verpflichten, zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt Bewerbungen, Praktika oder Kurse zu besuchen. Die Richter legen somit fest, welche Zwänge die Jobsuchenden hinnehmen müssen.