Hartz-IV-Kinder haften nicht für ihre Eltern

Kassel — Kinder müssen nur eingeschränkt Hartz-IV-Leistungen zurückzahlen, die ihre Eltern durch falsche Angaben erschlichen haben. Die Haftung ist auf das Vermögen am Tag des 18. Geburtstags beschränkt, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. In den vorliegenden Fällen hatten jeweils die Mütter die Hartz-IV-Anträge auch für ihre Kinder gestellt. Im ersten Fall hatte die …

weiterlesen: ‘Hartz-IV-Kinder haften nicht für ihre Eltern’ »