Kinder aus Hartz-Familien dürfen Geld von Oma behalten
Kassel. Eine frühere Hartz-IV-Familie muss kein Geld an das Jobcenter zurückzahlen, nachdem die Kinder zum Geburtstag und zu Weihnachten Geld von ihrer Großmutter bekommen haben.
Kassel. Eine frühere Hartz-IV-Familie muss kein Geld an das Jobcenter zurückzahlen, nachdem die Kinder zum Geburtstag und zu Weihnachten Geld von ihrer Großmutter bekommen haben.