Klassenfahrten werden gezahlt

Gerichtsurteile zu Hartz-IV (süddeusche.de 14.11.2008) In einer Reihe von Urteilen hat das Bundessozialgericht Klagen zur Hartz-IV-Reform behandelt: Klassenfahrten werden künftig gezahlt, Patchworkfamilien verlieren dagegen Ansprüche. In mehreren Grundsatzurteilen zur Hartz-IV-Reform hat das Bundessozialgericht (BSG) die Klagen einer so genannten Patchworkfamilie und eines Euro-Jobbers auf mehr Geld abgewiesen. Auch insgesamt reiche zumindest für Erwachsene die Höhe …

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