Kosten für Klassenfahrt können nachträglich geltend gemacht werden

Die Regelungen für die Übernahme der Kosten von Hartz-IV-Empfängern beschäftigen immer wieder deutsche Sozialgerichte. So auch im vorliegenden Fall. Gegen ablehnende Bescheide der ARGE wegen einer Klassenfahrt hatte ein Hartz-IV-Empfänger geklagt und scheiterte damit vor dem Sozialgericht Stuttgart (AZ: S 9 AS 9505/06) und dem Landessozialgericht Baden-Württemberg (AZ: L 2 AS 6052/07 vom 26.11.2008). Die …

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