ALG II Bezieher müssen regelmäßig ihre Kontoauszüge vorlegen, Schwärzen aber erlaubt
Einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zufolge trifft ALG II Empfänger auch ohne konkreten Missbrauchsverdacht die Pflicht, bei jeder Leistungsbeantragung ihre Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen (Az.:B 4 AS 10/08 R).