Meldepflicht auch bei Krankheit

Bezieher des ALG II müssen sich einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zufolge auch im Falle gesundheitlicher Probleme beim zuständigen Jobcenter melden. Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) befreie den Leistungsempfänger nach Ansicht der obersten deutschen Sozialrichter grundsätzlich nicht von der Pflicht, einem anberaumten Meldetermin nachzukommen (Az.: B 4 AS 27/10 R).