Rechte Selbstständiger bei Hartz IV gestärkt
Kassel – Wer nach langer Selbstständigkeit sein Gewerbe verliert und zum Sozialfall wird, muss nicht in jedem Fall seine Lebensversicherungen für den Unterhalt verkaufen. Das Bundessozialgericht hat die Rechte Selbstständiger bei der Anwendung der Hartz-IV-Gesetze gestärkt.