Bei Lohndumping keine ALG II Kürzung

(gegen-hartz.de 19.03.2009) Bei Lohndumping darf das Arbeitslosengeld II nicht gekürzt werden, wenn sich ein Hartz IV Empfänger weigert eine unterbezahlte Arbeitsstelle anzunehmen Bochum. Bei Lohndumping darf das Arbeitslosengeld II nicht gekürzt werden, wenn sich der Hilfeempfänger weigert eine unterbezahlte Arbeitsstelle anzunehmen, urteilte das Sozialgericht Dortmund im Urteil: AZ: S 31 AS 317/07.