Arme Familien müssen Nachhilfe selbst zahlen
Eine Bremer Gymnasiastin wollte Nachhilfeunterricht in Mathe und Deutsch nehmen. Das konnte sich ihre Familie kaum leisten und forderte einen Hartz-IV-Zuschlag. Dazu seien die Behörden bei “normalen Lernschwierigkeiten” jedoch nicht verpflichtet, urteilte das Sozialgericht Bremen.