Amt zahlt nur bei guten Noten für Hartz-IV-Kinder
Obwohl ein 16-Jähriger Mathematik-Nachhilfe genommen hatte, wurden die Noten des Gymnasiasten schlechter. Ein Gericht lehnte darum die Kostenübernahme durch den Staat ab.
Obwohl ein 16-Jähriger Mathematik-Nachhilfe genommen hatte, wurden die Noten des Gymnasiasten schlechter. Ein Gericht lehnte darum die Kostenübernahme durch den Staat ab.