Volle Rückzahlung von ALG II bei verschwiegenem Vermögen
Stuttgart (dapd). Wer falsche Angaben zu seinem Vermögen macht und deswegen zu Unrecht Arbeitslosengeld II (ALG II) erhält, muss die Leistung rückwirkend erstatten. Dabei ist die Rückzahlungssumme nicht auf die Höhe des bei der Antragstellung verschwiegenen Vermögens beschränkt, wie aus einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg hervor geht.