ALG II Empfänger hat Anspruch auf Solaranlage
Der zuständige Leistungsträger muss einem ALG II Bezieher die zur Stromerzeugung erforderliche Solaranlage finanzieren. Das geht aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts hervor (Az.: L 7 AS 326/09 B ER).