ALG II Urteil: Auch Minikosten sind zu erstatten

(gegen-hartz.de 30.09.2006) Fahrtkosten unter 6 Euro sind ebenfalls vom Amt zu erstatten. Hartz IV Empfänger hatte geklagt Wie das bayrische Landessozialgricht in seinem neusten Urteil festgestellt und beschlossen hat, sind Fahrtkosten auch unter 6 Euro auf Antrag durch das Amt zu erstatten, wenn der Hilfeempfänger zu Terminen vorgeladen wird. Im vorliegenden Fall, hatte die Agentur …

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