Kommunen müssen Mietern auch Schönheitsreparaturen ersetzen

(10.2.2006 Erwerbslosenforum)

Kommunen drohen weitere Ausgaben bei ALG-II. Erwerbslosen Forum Deutschland rät zu entsprechenden Anträgen
Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin müssen die Kommunen Mietern im Rahmen von Arbeitslosengeld II die tatsächlichen Aufwendungen der Wohnung erstatten. Dazu gehören auch die mietvertraglich geschuldeten Schönheitsreparaturen, die als einmalige Beihilfe zu übernehmen sind. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sieht darin bestätigt, dass das ALG-II viel zu niedrig bemessen sei. Es rät allen Betroffenen Anträge zu stellen. Entsprechende Anträge und Musterwidersprüche- und Klagen werden auf dessen Internetseiten bereitgestellt
Mit seinem Urteil (AZ S 62 AS 1311/05) hat das Berliner Sozialgericht erstmalig festgestellt, dass Neben den Regelleistungen und den Unterkunftskosten auch vertraglich geschuldete Schönheitsreparaturen durch die Kommunen und Arbeitsagenturen zu übernehmen sind. Das Gericht widersprach damit der bisherigen Rechtsauffassung der Arbeitsagentur. „Die Entscheidung des Berliner Gerichtes bestätigt unserer Auffassung, wonach das Arbeitslosengeld-II zu niedrig bemessen ist. Hartz-IV-Empfänger können vom Regelsatz keine Ansparungen für solche Aufwendungen machen. Forderungen nach weiteren Kürzungen beim ALG-II sind somit ad absurdum geführt”, sagte Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Das Erwerbslosen Forum tritt die Einführung einer Grundsicherung für alle Erwerbslosen, ohne Arbeitszwang und Bedürftigkeitsprüfungen. Im ersten Schritt wird die Erhöhung des Arbeitslosengeldes II auf mindestens 500 € und die vollen Kosten der Unterkunft gefordert.
Durch die Entscheidung des Gerichtes könnten nach Ansicht der Initiative weitere nicht eingeplante Kosten auf die Kommunen zukommen. „Erneut zeigt sich, dass Hartz-IV ein Flopp ist, der anstatt der gewünschten Kosteneinsparungen weitere unvorhergesehene Kosten und soziale Schieflagen produziert”, so Martin Behrsing. Die Initiative kündigte an, auf ihren Internetseiten einen entsprechenden Antrag bereit zu halten. In Kürze sollen dazu – wegen der zu erwartenden Ablehnungen durch die Behörden – entsprechende Musterwidersprüche- und Klagen bereitgestellt werden. Damit sollen deutschlandweit ähnliche Urteile bei den Sozialgerichten erstritten werden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland macht darauf aufmerksam, dass Klagen bei den Sozialgerichten für die Betroffenen kostenfrei sind und man viele Streitigkeiten auch ohne Rechtsanwalt durchfechten kann.

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