Schuldner sind künftig besser bei Pfändungen geschützt. Der Bundestag beschloss am Donnerstagabend die Einführung eines sogenannten Pfändungsschutzkontos : Schuldner verfügen damit über einen Freibetrag von 985,15 Euro pro Monat. Jeder Kunde kann von seiner Bank oder Sparkasse verlangen, dass sein Girokonto als sogenanntes P-Konto geführt wird. Dann kann es wegen einer Pfändung nicht mehr blockiert oder von der Bank sogar gekündigt werden. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen, das soll dann voraussichtlich Mitte 2010 in Kraft treten. (FR, 25.04.2009)