Nicht mal 2 Euro Stundenlohn – Jobcenter und Landkreis schauten zu

Haldensleben/Sachsen-Anhalt. Dass mit sogenannten Minijobs viel Schindluder in Form von Lohndumping betrieben wird, sollte mittlerweile allgemein bekannt sein. Ein offenes Geheimnis war es sowohl für das Haldenslebener Jobcenter, als auch für das Amt in Haldensleben des Landkreises Börde / Sachsen-Anhalt, dass der unter anderem dort tätige Kleinbetrieb „Uli´s Partyservice und Kantinenbetrieb” seine „Angestellten” für unglaubliche Hungerlöhne beschäftigt.

165-Euro, das ist die Zuverdienstgrenze beim ALG-I – und so lautet die Zauberformel zum Ausbeuten von Mitarbeitern. Für 165 Euro schuftete Elke K. (Name geändert), alleinstehende Mutter und ALG-II-Bezieherin, zwischen 80 und 100 Stunden jeden Monat in der Kantine des Landratsamtes Haldensleben. 52 Euro wurden ihr davon noch auf die „Stütze” angerechnet. Selbst im Arbeitsvertrag waren 14,5 Wochenstunden (rund 61 Monatsstunden) für diesen Lohn vereinbart. Dies entspräche einem Stundenlohn von 2,70 Euro. Sittenwidrig, würden viele sofort meinen. „Sie hätte es doch nicht tun müssen”, würden andere sagen. Doch Hartz-IV macht erpressbar.

„Das Jobcenter hat mir schon vor über einem Jahr pauschal die Miete gekürzt, weil meine Wohnfläche angeblich 8 Quadratmeter zu groß sei und weil ich angeblich nicht genug an Heizung und Warmwasser gespart hätte. So mussten die mir an jeder Ecke fehlenden 80 Euro dringend wieder rein. Ich war gezwungen, einfach das Nächstbeste anzunehmen, sonst wären wir nicht über die Runden gekommen”, erklärt K., weshalb sie dennoch den Job angenommen hatte.

Dass sie dazu noch zusätzlich 20- 40 Stunden unbezahlte Mehrarbeit unter der Androhung des Arbeitgebers: „Es warten noch 100 andere auf den Job” leisten musste, sei ihr erst nach Arbeitsantritt klar geworden. „Ich teilte den Sachverhalt meinem Arbeitsvermittler im Jobcenter mit. Doch der zuckte nur hilflos mit den Schultern und meinte, wenn ich selbst kündigen würde, müsse ich mich mit einer Anhörung und der Prüfung auf Leistungskürzung abfinden. Wer will das schon auch noch haben?”, sagt sie und ging lieber arbeiten.

Ebenso berichtete sie Angestellten des Landratsamtes davon. „Wir wissen Bescheid”, so die Erklärung dazu. Eine weiterführende Reaktion blieb allerdings aus. „Dabei sahen die Mitarbeiter, die dort regelmäßig essen kommen, doch alle, wie lange ich und meine Kollegin, ebenfalls für 165 Euro mit denselben Arbeitszeiten beschäftigt, dort arbeiteten und dass es auch richtige Arbeit und kein Faulenzen war”, erklärt K.

So habe der Arbeitgeber vermutlich nur die Öffnungszeiten der Kantine als Arbeitszeit berechnet, glaubt sie. „Wir mussten aber außerhalb dieser beispielsweise Massen an Kartoffeln kochen, Buletten und Schnitzel braten, Salate zubereiten und anrichten, Kroketten frittieren, abräumen, abwaschen, wischen, ja sogar Toiletten putzen und vieles mehr. Es kamen immerhin bis zu 200 und mehr Esser pro Tag in die Kantine.”

K. bemühte sich, so schnell wie möglich einen anderen Job zu finden, um dann Strafantrag gegen den Arbeitgeber einzureichen. „Das kann man sich doch nicht gefallen lassen!”, meint sie. Doch mit einer neuen Arbeit klappte es trotz mehr als 100 Bewerbungen nicht so einfach.

„Ich stellte zum Einen fest, dass ich für meinen gelernten Beruf als Buchhalterin dringend einige Weiterbildungen benötigte, um irgendwo angenommen zu werden. Das Jobcenter bezahlt diese aber nur, wenn man die Einstellungszusicherung eines Arbeitgebers in der Tasche hat. Da beißt sich die Katze in den Schwanz”, so K. kopfschüttelnd. Zum anderen habe sie erkannt, dass es „jede Menge” derartiger Dumpinglohn-Jobangebote gebe, sogar für Fachkräfte. „Da wäre ich vom Regen in die Traufe gekommen.”

Doch nun sei ihr der Arbeitgeber mit einer Kündigung zuvor gekommen. „Ich habe wohl zu viele Fragen nach rechtmäßiger Bezahlung meiner Arbeit gestellt”, erklärt K.. Die Kündigung ist fristlos ausgesprochen, weil sie angeblich mehrmals unfreundlich zu Kunden gewesen sei. „Das ist eine Lüge und ohne vorherige Ankündigung und Aussprache niemals ein Grund für eine fristlose Kündigung. Er hat damit ganz klar gegen seinen eigenen Arbeitsvertrag verstoßen”, ist sie sicher.

Nun wird K. gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber endlich Strafantrag beim Arbeitsgericht stellen. Dabei denkt sie nicht nur an sich. „Ich weiß ja, dass er dieses Lohndumping gewerblich betreibt. Meiner Kollegen, mit der zusammen ich die Kantine fast selbstständig führte, erging es beispielsweise genauso wie mir.” Dazu kämen noch mindestens zwei weitere Mitarbeiter, weiß K.. „Außerdem hat er bis vor kurzem mehrere Praktikanten zum Nulltarif regelrecht schikaniert. „Diese wollten ihre Ausbildung beenden und hatten Angst, ihren notwendigen Praktikumplatz zu verlieren.”

Elke K. wünscht sich, dass ihr Arbeitgeber nach Paragraf 291 des Strafgesetzbuches sowie Paragraf 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches (Lohnwucher unter Ausbeutung einer Zwangslage und sittenwidriges Rechtsgeschäft) zur Verantwortung gezogen wird. Es stehe für sie außer Zweifel, dass 2 Euro und weniger einer sittenwidrigen Bezahlung entsprechen. Immerhin steht laut Gesetz darauf ein Strafmaß von bis zu drei Jahren Gefängnis, in schweren Fällen gar bis zu zehn Jahren.

von Susan Morena (Linkezeitung.de, 16.09.2009)

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