Hartz-IV-Bezieher sollen bald mehr dazuverdienen können

Berlin – Die Bundesregierung will bis zum Sommer 2010 ein Konzept ausarbeiten, wie der Arbeitsanreiz für Hartz-IV-Bezieher durch eine Neuregelung der Zuverdienstgrenzen erhöht werden kann. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung von Arbeitsminister Franz Josef Jung solle bis Ende Juni 2010 einen Vorschlag dazu machen, wurde gestern im Kabinett entschieden.

In dem Beschluss heißt es, “Änderungen der Erwerbstätigenfreibeträge” sollten “Arbeitsanreize hin zu einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung” erhöhen. Der Vorschlag für eine Neuregelung solle auch “das Zusammenspiel mit Kinderzuschlag und Wohngeld” sowie Steuer- und Sozialabgabenpflicht berücksichtigen. Im Grundsatz hatten Union und FDP sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine Neuregelung verständigt.

Berlin – Die Bundesregierung will bis zum Sommer 2010 ein Konzept ausarbeiten, wie der Arbeitsanreiz für Hartz-IV-Bezieher durch eine Neuregelung der Zuverdienstgrenzen erhöht werden kann. Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung von Arbeitsminister Franz Josef Jung solle bis Ende Juni 2010 einen Vorschlag dazu machen, wurde gestern im Kabinett entschieden. In dem Beschluss heißt es, “Änderungen der Erwerbstätigenfreibeträge” sollten “Arbeitsanreize hin zu einer voll sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung” erhöhen. Der Vorschlag für eine Neuregelung solle auch “das Zusammenspiel mit Kinderzuschlag und Wohngeld” sowie Steuer- und Sozialabgabenpflicht berücksichtigen.

Im Grundsatz hatten Union und FDP sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine Neuregelung verständigt. Bisher behalten Bezieher von Arbeitslosengeld II nur die ersten 100 Euro eines Zuverdiensts ohne Abzüge. Darüber hinausgehende Beträge werden zu 80 Prozent vom Arbeitslosengeld abgezogen. Ein Zuverdienst von 400 Euro erhöht das Einkommen unter dem Strich also um lediglich 160 Euro.

Bei der Reform der Jobcenter und der Neuregelung befristeter Beschäftigungsverhältnisse bekräftigte die Kabinettsrunde die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Die fast 350 Jobcenter, in denen Kommunen und Arbeitsagenturen die Hartz-IV-Bezieher gemeinsam betreuen, werden neu organisiert. Kommunen und Agenturen sollen ihre Aufgaben formal getrennt wahrnehmen, aber freiwillig zusammenarbeiten können. Einen entsprechenden Mustervertrag will das Arbeitsministerium bis Jahresende ausarbeiten. Die Gesetzgebung soll bis Jahresmitte 2010 abgeschlossen sein, um eine rechtzeitige Umstellung der Jobcenter bis Anfang des Jahres 2011 zu ermöglichen. Die 69 Optionskommunen, die Langzeitarbeitslose in Alleinregie betreuen, sollen eine Bestandsgarantie erhalten.

Die Koalition will zudem befristete Einstellungen von Beschäftigten beim selben Arbeitgeber erleichtern. Demnach wird die sogenannte sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrags auch dann zugelassen, wenn der Arbeitnehmer beim selben Arbeitgeber bereits zuvor befristet beschäftigt war. Voraussetzung ist, dass seit Ende der Beschäftigung mindestens ein Jahr vergangen ist. (welt-online.de, 19.11.2009, rtr)

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