Ab dem heutigen 1. Juli 2010 können Bankkunden von ihrer Bank die Führung eines Girokontos als sogenanntes Pfändungsschutzkonto (P-Konto) verlangen. Eine erste Schwachstelle der gesetzlichen Regelung zum P-Konto deutet sich jedoch schon seit Längerem an, denn die Banken lassen sich die Umwandlung – wohl anders als von der Politik geplant und gewollt – mit teils recht hohen Gebühren bezahlen.
Aus diesem Grund hat die Redaktion von sozialleistungen.info in einem telefonischen Kurztest einige zufällig ausgewählte Banken und Sparkassen in Deutschland hinsichtlich der Gebühren für die Führung eines Girokontos als P-Konto befragt. Das Ergebnis sehen sie in der unten stehenden Tabelle.
Gebühren & Bedingungen des P-Kontos bei Filialbanken
Bank / Sparkasse | Gebühren | Anmerkungen |
Sparkasse Hannover | keine abweichenden Gebühren | |
Commerzbank | wohl ab 8,90 Euro / Monat | nur für Kunden |
Deutsche Bank (Hamburg, Jungfernstieg) | 8,99 Euro / Monat | |
Volksbank Mittelhessen (Marburg Pilgrimstein) | zzgl. 3,50 Euro / Monat | nur für Kunden |
Sparda-Bank Hannover | keine abweichenden Gebühren | |
Targobank (Hannover-Kröpke) | keine abweichenden Gebühren | |
Postbank | keine abweichenden Gebühren |
Gebühren & Bedingungen des P-Kontos bei Direktbanken
Bank / Sparkasse | Gebühren | Anmerkungen |
Deutsche Kreditbank (DKB) | keine abweichenden Gebühren | nach Kontoeröffnung |
norisbank | 5,00 Euro / Monat | kostenfrei bei Umwandlung bis 31.08.2010 |
.comdirect | 10,90 Euro / Monat | |
netbank | 20,00 Euro / Monat |
Laut Auskunft des jeweiligen Gesprächspartners fallen aus dem Feld der befragten Banken und Sparkassen bei der Postbank (Bestätigung der Information durch Rückruf steht noch aus), der Sparkasse Hannover, der Targobank und der Sparda-Bank Hannover keine von den ansonsten erhobenen Kontoführungsgebühren abweichenden Gebühren für die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto an. Gleiches gilt für die Direktbank DKB (Deutsche Kreditbank). Die norisbank gewährt Bestandskunden eine gebührenfreie Führung des P-Kontos, sofern diese die Umwandlung bis zum 31.08.2010 vornehmen (ansonsten 5,00 Euro pro Monat).
Sofern für die Führung eines Girokontos als Pfändungsschutzkonto erhoben werden, betrug deren Höhe bis zu 20,00 Euro pro Monat (Direktbank netbank), gefolgt von 10,90 Euro pro Monat (Direktbank .comdirect). Ein Aufschlag in Höhe von 3,50 Euro auf die bei der „normalen Kontoführung“ anfallenden Gebühren wird von der Volksbank Mittelhessen erhoben. Die Deutsche Bank erhebt Gebühren in Höhe von 8,99 Euro pro Monat.
Mit „mindestens 8,90 Euro“ in einem ähnlichen Bereich liegt die Commerzbank. Die Beraterin verweist hier darauf, dass ihr hierzu noch keine Informationen vorlägen, es sei lediglich der Betrag von 8,90 Euro als untere Grenze bekannt. Hier ist wohl davon auszugehen, dass die Gebühren ähnlich denen der Direktbank-Tochter .comdirect – also bei 10,90 Euro – liegen dürften.
Pfändungsschutzkonto “nur für Kunden”
Als eine weitere Methode des „Abschreckung“ unliebsamer (Neu-)kunden war zu beobachten, dass dem Anrufer mitgeteilt wurde, dass eine Führung des Girokontos als P-Konto nur für Bestandskunden möglich sei (Commerzbank, Volksbank Mittelhessen, Sparda-Bank Hannover).
Die Frage, ob eine Kündigung des Girokontos zu erwarten sei, wenn man zunächst ein „normales“ Girokonto eröffne, sich dann aber nach wenigen Tagen zur Umwandlung in ein P-Konto entscheide, wollten die Banken jedoch so nicht bestätigen.
Die Sparda-Bank Hannover sieht die Einrichtung des P-Kontos nur für Bestandskunden (soweit zutreffend) als systemgegeben an, teilte jedoch auch mit, das Kunden, deren aktuelles Konto bereits mit einer Pfändung belegt sei ohnehin oft nicht angenommen würden. Insofern ist hierin wohl die Ursache für diese zunächst unsinnig anmutende Bedingung vieler Banken für ein Pfändungsschutzkonto zu sehen.
Im Ergebnis lässt sich daher sagen, dass ein Pfändungsschutzkonto ohne Kontoführungsgebühren grundsätzlich möglich ist, den meisten von Pfändung konkret betroffenen Personen jedoch verschlossen bleiben dürfte.
P-Konto: Internetseiten schlecht, Beratung am Telefon in Ordnung
Grundsätzlich zeigte sich hinsichtlich der Kenntnisse der jeweiligen Berater ein durchwachsendes Bild. Rückfragen und Rückrufe waren die Regel, zumindest wussten aber alle befragten Berater in groben Zügen über Sinn und Funktionsweise des Pfändungsschutzkontos bescheid.
Auffällig schlecht mit Informationen bestückt sind jedoch die Internetseiten der Banken. Keine der Internetseiten liefert über die interne Suchfunktion einen Treffer zum Suchbegriff „Pfändungsschutzkonto“. Halbwegs aus der Affäre zieht sich hier nur die Direktbank .comdirekt, die zumindest ein entsprechendes Formular zur Beantragung online anbietet, das auch über die Suchfunktion der Commerzbank (die .comdirect-Bank ist eine Direktbank-Tochter der Commerzbank) gefunden wird. Auf der Internetseite der Direktbank netbank findet die Suchfunktion ebenfalls keinen Treffer für den Suchbegriff “Pfändungsschutzkonto”, obwohl dessen Kosten im Preisverzeichnis ausgewiesen sind.
(01.07.2010, Autor: sozialleistungen.info)