Der Druck auf Arbeitslose wächst. Verpassen sie Fristen oder lehnen ein Jobangebot ab, werden ihnen immer häufiger die Leistungen gekürzt. Das ergab eine kleine Anfrage der Linkspartei im Bundestag, deren Ergebnisse der Frankfurter Rundschau vorliegen. Demnach haben Sanktionen und Leistungskürzungen gegenüber Arbeitslosen im abgelaufenen Jahr zugenommen.
Obwohl 2010 im Durchschnitt weniger Menschen arbeitslos waren als im Vorjahr, waren mehr Hartz-IV-Empfänger von Leistungskürzungen betroffen. Nach Auskunft der Bundesregierung wuchs die Zahl der Sanktionierten von Januar bis September verglichen mit dem Vorjahr, um rund zwölf Prozent auf 610 599 Personen. Damit erhielten drei Prozent (2,6 Prozent im Vorjahr) der Hartz-IV-Empfänger zeitweise weniger Geld, als ihnen regulär zugestanden hätte. Mehr als die Hälfte der Kürzungen wurden mit verpassten Terminen und Fristen begründet. Je nach Regelverletzung darf das Amt die staatliche Unterstützung um einen gewissen Prozentsatz kürzen oder die Zahlung ganz einstellen.
Linke fordern Neuregelung
Diese Arbeitsverwaltung sei ein regelrechtes Strafsystem für arbeitslose Menschen, sagte Sabine Zimmermann, die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken. „Anstatt sich immer neue Sanktionsinstrumente auszudenken, sollte die Bundesregierung daran arbeiten, wie mehr und fair entlohnte Arbeitsplätze entstehen können.“ Ein Problem vieler Arbeitsloser sei nicht fehlende Motivation, wie unterstellt werde, sondern die fehlende Arbeit. Die Bundesregierung wolle so Geld einsparen, so der Vorwurf der Linkspartei. Sie fordert eine gesetzliche Neuregelung.
Nach Ansicht der Bundesregierung sollen die Sanktionen Arbeitslose getreu dem Motto Fordern und Fördern in Beschäftigungsverhältnisse bringen. Im Rahmen des Zumutbaren, sei jede Person verpflichtet, die finanzielle Belastung der Allgemeinheit soweit als möglich zu begrenzen.
Allerdings sind nach Ansicht der Linkspartei im Laufe der Zeit auch die Kriterien für die Zumutbarkeit verschärft worden – „bis hin zur völligen Abschaffung aller Kriterien im Bereich des Sozialgesetzbuchs II“, sagte Sabine Zimmermann. Demnach seien Pendelzeiten von ein bis zwei Stunden und schlecht erreichbare Orte für Menschen ohne Auto unzumutbar. Auch hier müssten neue Regeln ausgearbeitet werden.
Auch Empfängern von regulärem Arbeitslosengeld kann die Unterstützung gekürzt werden. Bei bestimmten Verstößen verhängt das Arbeitsamt eine Sperrzeit. So wird demjenigen, der es verpasst, sich innerhalb einer Frist von drei Tagen arbeitslos zu melden, eine Woche keine Unterstützung ausgezahlt. Die Zahl der Sperrzeiten stieg in den vergangenen Jahren von 18 auf 27 Prozent. (FR, 13.02.2011, Marten Hahn)