An dem Tag bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft
Bekommt ein arbeitsloser Vater regelmäßig Besuch seines -ansonsten bei der Mutter lebenden – Kindes, hat er auch Anrecht auf ein erhöhtes Arbeitslosengeldes II. Das Essener Landessozialgericht befand: Für jeden Tag, den das Kind bei seinem Vater ist, steht dem zusätzlich der 30. Teil eines für Kinder geltenden Monats-Regelsatzes zu. Die Richter begründeten ihre Entscheidung: An den Tagen, an denen Vater und Kind zusammen sind, bilden sie eine Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft, müssen finanziell vom Jobcenter auch wie eine Bedarfsgemeinschaft behandelt werden (Az. L 7 AS 119/08). (Berliner Kurier, 13.04.2011)
Mehr Informationen:
Umgangskosten nach neuer Rechtslage
Im Bereich der Umgangskosten ist es in der SGB II –Novelle zu einigen Änderungen gekommen, diese werden im nachfolgenden Beitrag kritisch beleuchtet. (Gültig ab 1.1.2011)
mehr: Kosten des Umgangs bei Hartz IV 4 / ALG II 2 Umgangskosten