Bonn/Berlin –Vielen Eltern, die für ihre Kinder rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März Leistungen aus dem Bildungspaket beantragten, drohen die Jobcenter mit der kompletten Einstellung der Hartz IV-Leistungen. Insbesondere Eltern, die für ihre Kinder das gemeinsame Schulmittagessen oder die Fahrkarte zur Schule bezahlt haben, sehen sich nun damit konfrontiert, dass sie Nachweise erbringen müssen, von denen sie in den genannten Zeitraum überhaupt nichts wissen konnten, weil sie ein Ergebnis des Vermittlungsausschusses waren.
Das Erwerbslosen Forum Deutschland und die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) werfen Jobcentern „ungeheuerliche Drohungen“ vor, die bei betroffenen Angst und Entsetzen auslösen. Die Bundesagentur für Arbeit wird aufgefordert umgehend Weisungen an die Jobcenter zu erlassen, dass derartige Textbausteine nicht mehr verwendet werden dürfen. „Sollten Jobcenter tatsächlich die kompletten Leistungen einstellen, werden wir die Betroffenen juristisch unterstützen“, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. „“, „Hier wird stur nach Schema F ein unzutreffender Textbaustein eingesetzt, der Antragsteller verunsichert und abschreckt“, ergänzt Martin Künkler von der KOS. (Erwerbslosen Forum Deutschland, 4.08.2011)