Nach Gewinn kein Hartz IV

Frankfurt – Nach einem größeren Geldgewinn haben Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf den weiteren Bezug der staatlichen Hilfeleistung. Das Sozialgericht Frankfurt gab in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: S32AS788/11ER) dem örtlichen Sozialamt Recht, das einer 40-Jährigen keine Grundsicherung mehr zahlte, nachdem sie im April in einer Fernsehsendung 20000 Euro gewonnen hatte. Aufgrund dessen sei sie ‘bis auf weiteres nicht mehr hilfebedürftig’. Der Gewinn sei nicht nur im Monat des Erhalts zu berücksichtigen, sondern auf einen längeren Zeitraum aufzuteilen, entschieden die Richter. Er stelle Einkommen dar, das die 40-Jährige ‘vorrangig zur Deckung des Lebensbedarfs’ verwenden müsse. Die Frau hatte argumentiert, sie habe mit dem Geld Schulden abbezahlt. Das Sozialgericht entschied jedoch, das dürfe ‘nicht dazu führen, dass der Steuerzahler für die Deckung des Lebensbedarfs einspringen muss’. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (dapd, 12.08.2011)

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