Nach Gewinn kein Hartz IV

Frankfurt – Nach einem größeren Geldgewinn haben Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf den weiteren Bezug der staatlichen Hilfeleistung. Das Sozialgericht Frankfurt gab in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: S32AS788/11ER) dem örtlichen Sozialamt Recht, das einer 40-Jährigen keine Grundsicherung mehr zahlte, nachdem sie im April in einer Fernsehsendung 20000 Euro gewonnen hatte. Aufgrund dessen sei sie ‚bis auf weiteres nicht mehr hilfebedürftig‘. Continue reading ‘Nach Gewinn kein Hartz IV’ »